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© Adolf Kosel KG
Sammlerbedarf
Hebragasse 7-9
A-1090 Wien
Tel: 0043/1/4064303-0
Internet: www.kosel.com

Update: 26.04.2024, 01:00
 
 

 

Zähnung
zur bequemeren Abtrennung einzelner Briefmarken aus dem ganzen Bogen angebrachte Perforation. Technisch wird zwischen drei Zähnungsarten unterschieden: Kamm-, Kasten- und Linienzähnung.
Eingetragen am: 1.10.1999

Zähnungsschlüssel
mechanisches oder elektronisches Gerät, zur Bestimmung des Zähnungsmaßes.
Eingetragen am: 1.10.1999

Zehnerbogen
Bezeichnung für die seit Oktober 1994 in Deutschland übliche Einheit von Briefmarken. Viele Sammler schätzen den eigens gestalteten Rand der Zehnerbögen.
Eingetragen am: 1.10.1999

Zeitungsmarken
von den Postverwaltungen herausgegeben für die Verrechung der Gebühren bei Beförderung von Zeitungen und Zeitungspaketen. Die bekanntesten sind hier die Marken mit dem Bild des Merkurs von Österreich aus dem Jahre 1851.
Eingetragen am: 1.10.1999

Zenziger, Rudolf
Österreichischer Briefmarkenstecher, geboren am 19. Juni 1891 in Wien.
Eingetragen am: 1.10.1999

Zerritsch, Fritz
Österreichischer Briefmarkenkünstler, geboren 1888 in Wien.
Eingetragen am: 1.10.1999

Zielfahrt
Ballonfahrerwettbewerb, bei dem es Aufgabe der Wettbewerbsteilnehmer ist, möglichst genau zu einem vorher festgelegten Landepunkt zu gelangen.
Eingetragen am: 1.10.1999

Zimmerl, Prof. Richard
Chefredakteur der österreichischen philatelistischen Fachzeitschrift Die Briefmarke.
Eingetragen am: 1.10.1999

Zumstein
Schweizer Briefmarkenkatalog. Erscheinungort: Bern, Schweiz.
Eingetragen am: 1.10.1999

Zusammendruck
Zusammenhängende Briefmarken mit unterschiedlichen Motiven.
Eingetragen am: 1.10.1999

Zuschlag
1), Annahmeerklärung des Versteigerers gegenüber dem letzten Höchstgebot.
2), bei Briefmarken in Österreich einmal jährlich vorkommende Erhöhung des Nennwerte zugunsten des VÖPH. In Deutschland gängige Praxis zugunsten diverser Organisationen (für den Sport, für die Wohlfahrt, ...).
Eingetragen am: 1.10.1999

Zuschlagsmarken
Briefmarken, die zusätzlich zum Nennwert noch mit einem Zuschlag versehen sind, der wohltätigen Zwecken zugute kommt (Hochwassergeschädigte, Jugend, Sporthilfe, ...). Der Zuschlag wird beim Verkauf eingehoben und hat keine Frankaturkraft.
Eingetragen am: 1.10.1999